Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 12.09.2001 - S 6 RI 471/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96
Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02
Dabei verjährt nicht das Stammrecht, sondern der einzelne auf eine zurückliegende Zeit entfallende Leistungsanspruch, der mit der Erfüllung aller Voraussetzungen des Rentenanspruches entsteht (BSG, Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96).Dieser Vorschrift ist kein allgemeiner Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass Leistungen für die Vergangenheit im Sinne einer Ausschlussfrist generell auf die nicht von der Verjährung erfassten vier Jahre vor dem Jahr der Geltendmachung beschränkt sind (BSG, Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96).
Der Sozialversicherungsträger kann von der Geltendmachung der Verjährungseinrede absehen, wenn der Leistungsberechtigte glaubhaft macht, dass er die Voraussetzungen des Anspruches nicht kannte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22.10.1996 a.a.O. mit Nachweisen aus der Gesetzesbegründung).
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - L 6 RA 82/00
Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Verrechnung mit laufender Rentenleistung - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02
Da es sich nicht nur um einen Formfehler handelt, findet § 114 Abs. 2 SGG keine Anwendung (Urteil des Senats vom 30.4.2002 - L 6 RA 82/00 - und zur unterbliebenen Anhörung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.2.2001 - L 1 Ar 247/98). - LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98
Fehlende Anhörung - Bescheid nach Klageerhebung - Heilung von Verfahrens- und …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02
Da es sich nicht nur um einen Formfehler handelt, findet § 114 Abs. 2 SGG keine Anwendung (Urteil des Senats vom 30.4.2002 - L 6 RA 82/00 - und zur unterbliebenen Anhörung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.2.2001 - L 1 Ar 247/98).